Frauen, die Mütter werden, erhalten während ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit der nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) vorgesehenen Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt. Die weiteren Einzelheiten finden sich im Mutterschutzgesetz, dort §§ 20 bis 22 MuSchG.