Ein Vorschuss liegt vor, wenn eine demnächst fällige Zahlung für kurze Zeit vorverlegt wird, um dem Arbeitnehmer die Überbrückung bis zur nächsten Zahlung und die Bestreitung des normalen Lebensunterhalts bis dahin zu ermöglichen. Erforderlich ist eine entsprechende Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Zahlung ist nur dann ein Vorschuss, wenn sich beide Seiten darüber einig sind, dass der zuvor ausgezahlte Betrag bei Fälligkeit der Forderung verrechnet wird. Die Vorschussvereinbarung umfasst regelmäßig die Verpflichtung zur Rückzahlung, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht.