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Verwarnung

Die Verwarnung ist zwingend von der Abmahnung zu unterscheiden.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf die Erfüllung seiner Arbeits- und kollektivvertraglichen Pflichten hinweisen. Ein Arbeitnehmer kann daher darauf hingewiesen werden, dass Rauchen zu unterlassen. Im Gegensatz zur Abmahnung werden mit der einfachen Mahnung oder Verwarnung keine Rechtsfolgen für die Zukunft angedroht.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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