Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Unternehmen eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern oder unter Zuhilfenahme von sachlichen und immateriellen Mitteln einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck verfolgt. Im Arbeitsrecht ist der Begriff des Unternehmens bei der Bildung eines Gesamtbetriebsrats und bei den Beteiligungsrechten des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten von Bedeutung.