Unter einer Suspendierung versteht man die einseitige Aufhebung der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber, ohne das Arbeitsverhältnis insgesamt aufzulösen. Eine Suspendierung setzt eine Gefährdung der Interessen des Arbeitgebers durch die Beschäftigung des Arbeitnehmers und dessen Anwesenheit im Betrieb voraus.
Während der Suspendierung ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Zahlung der Arbeitsvergütung verpflichtet. Einen etwaig erzielten Zwischenverdienst muss sich der Arbeitnehmer jedoch anrechnen lassen sowie den Verdienst für eine Tätigkeit, deren Ausübung zumutbar gewesen wäre.