Als Sonderzuwendung wird eine Zahlung des Arbeitgebers bezeichnet, die dieser zusätzlich zur laufenden Arbeitsvergütung zahlt und die nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird, wie z.B. freiwilliges Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine Jahresabschlussvergütung. Auf die Zahlung einer solchen Zuwendung besteht – wenn dafür keine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung existiert – grundsätzlich kein Rechtsanspruch.
Ansprüche auf Zahlung einer Sonderzuwendung können aber durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung, Gesamtzusage oder im Rahmen des Grundsatzes der Gleichbehandlung begründet werden. Daneben werden solche Leistungen oftmals auch als freiwillige Zahlungen erbracht.