Sonderurlaub ist der Urlaub, der neben dem vertraglichen oder gesetzlichen Urlaub Arbeitnehmern im Anschluss an den Jahresurlaub zur Erholung oder auch in sonstigen Fällen auf Antrag gewährt werden kann. Es besteht allgemein kein Anspruch auf Sonderurlaub. Bei der Vereinbarung von Sonderurlaub kommt es in aller Regel zu einem vorübergehenden Ruhen des Arbeitsverhältnisses und es entsteht kein Anspruch auf Zahlung von Urlaubsentgelt, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Zahlung davon vereinbart. Im Bereich des öffentlichen Dienstes existiert in § 28 TVöD eine tarifvertragliche Regelung für eine mögliche Gewährung von Sonderurlaub.