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Schwarzarbeit

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist hierunter eine Arbeit zu verstehen, der eine Abrede zwischen den Parteien zugrunde liegt, wonach die für die vereinbarte Arbeitsleistung zu bezahlende Vergütung ohne die Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erbracht werden soll. Schwarzarbeit ist illegal, es findet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) Anwendung.

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