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Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Umfang der jeweiligen Versicherungsbedingungen grundsätzlich die Kosten für den eigenen Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten und die Kosten für Gerichtsvollzieher, für Zeugen und Sachverständige sowie die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite.

Gegebenenfalls erstreckt sich die Kostenübernahme auch auf die außergerichtliche Wahrnehmung und eine Mediation. Im Bereich des Arbeitsrechts ist zu beachten, dass ein versicherter Rechtsschutz in Arbeitsrechtssachen nur bestehen kann, wenn dieses Rechtsgebiet auch vom konkreten Rechtsschutzvertrag erfasst ist. Zudem hat ein Rechtsschutzfall vorzuliegen, also ein konkreter Verstoß gegen Rechtspflichten durch den Arbeitgeber, damit eine Kostendeckung zugesagt wird.

In der Regel haben Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten, bis sie nach Abschluss der Versicherung für einen danach erst eintretenden Rechtsschutzfall die Kosten übernehmen. Bei vielen Versicherungen fällt bei Inanspruchnahme eine sogenannte Selbstbeteiligung oder auch Selbstbehalt genannt, an. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer bis zu einem bestimmten, im Vertrag vereinbarten Betrag (oftmals zwischen 150.- und 300.- Euro), an den Kosten zu beteiligen hat, sprich, die Selbstbeteiligung selber zu bezahlen hat.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

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Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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