Durch den Abschluss solcher Abkommen sollen Arbeitnehmer vor technischen und organisatorischen Neuerungen geschützt werden. In der Regel erfolgt der Abschluss in der Rechtsform von Tarifverträgen, also zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Inhaltlich können soziale Ausgleichszahlungen vorgesehen werden.