Ein Personalfragebogen ist ein Fragebogen, mit welchem die persönlichen Daten des Mitarbeiters zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses abgefragt werden. Dieser darf nur solche Fragen enthalten, an deren Beantwortung der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der zu leistenden Arbeit ein berechtigtes Interesse hat. Unzulässig ist beispielsweise die Frage nach einer Schwangerschaft. Fragen nach der Vorbildung sind hingegen zulässig. Wird eine zulässige Frage falsch beantwortet, kann eine Anfechtung des Arbeitsvertrages unter dem Gesichtspunkt einer etwaigen arglistigen Täuschung (§123 BGB) begründet sein. Der Personalfragebogen unterliegt der vollen Mitbestimmung des Betriebsrats und bedarf vor Einführung und Verwendung im Betrieb der Zustimmung des Betriebsrates, vgl. § 94 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).