Unter Outsourcing versteht man die rechtliche Verselbstständigung eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung oder die Fremdvergabe eines bisher im Betrieb selbst mit eigenen Arbeitskräften durchgeführten Arbeitsbereiches an eine Fremdfirma im Wege der Beauftragung. Outsourcing kann eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) darstellen und löst entsprechende Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Betrieben mit Betriebsrat aus.