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Nettovergütung

Dies ist die dem Arbeitnehmer auszuzahlende Vergütung nach Abzug der Lohnsteuern und Beiträge zur Sozialversicherung. Die Parteien und Tarifpartner können von vornherein eine Nettovergütung vereinbaren. Dann hat der Arbeitgeber auch die auf den Arbeitnehmer entfallenden Abgaben und Steuern zu tragen. Die Vereinbarung einer Nettovergütung ist für Arbeitgeber in aller Regel ein deutlicher Nachteil und sollte daher vermieden werden. Bei Fragen dazu stehen ihnen Steuerberater gerne zur Verfügung.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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