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Mutterschaftsgeld

Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Frauen erhalten für die Dauer der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld, § 13 Abs. 1 MuSchG. Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe von 13,00 € kalendertäglich bezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird – ebenso wie der daneben bestehende Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 MuSchG) – ggf. auf etwaiges Elterngeld angerechnet.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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