Darunter wird ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand verstanden, der in der Notwendigkeit einer Krankenpflege oder in der Arbeitsunfähigkeit wahrnehmbar auftritt.
Der Arbeitnehmer hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes bei Krankheit, die arbeitsunfähig macht, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und trägt die Verpflichtung, sich rechtzeitig arbeitsunfähig/krank zu melden und die Arbeitsunfähigkeit/ Krankheit ärztlich feststellen zu lassen. Während der Erkrankung ist der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung befreit; er muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und darf den Heilungserfolg nicht verzögern.