Dauert eine Erkrankung länger als 6 Wochen, entsteht ein Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse. Die Versicherten müssen arbeitsunfähig erkrankt sein oder auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Anspruch auf Krankengeld hat ein Arbeitnehmer auch dann, wenn ein noch nicht 12 Jahre altes Kind erkrankt und dessen Betreuung erforderlich ist.
Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange der Arbeitnehmer die Arbeitsvergütung vom Arbeitgeber erhält. Der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lässt den Krankengeldanspruch erlöschen. Zahlt der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung nicht und erhält der Arbeitnehmer stattdessen Krankengeld, geht der Anspruch in Höhe des gezahlten Krankengeldes auf die Krankenkasse über.
Das Krankengeld wird für max. 78 Wochen gezahlt.