Ein Kettenarbeitsvertrag oder eine Kettenbefristung liegt vor, wenn mehrere befristete Arbeitsverträge so aufeinander folgen, dass mit Fristablauf eines Arbeitsvertrags jeweils ein neuer befristeter Vertrag beginnt. Auf befristete Arbeitsverhältnissen findet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Anwendung. Für eine Wirksamkeit von mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen wird in aller Regel ein Sachgrund erforderlich sein, damit eine derartige Kettenbefristung am Ende rechtswirksam sein kann.
Bei Zweifeln über die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags ist grundsätzlich nur die Wirksamkeit der letzten Befristung zu prüfen.