Karenzzeit oder Wartezeit ist die Zeitspanne, die das Arbeitsverhältnis bestanden haben muss, damit ein Arbeitnehmer bestimmte Ansprüche erwerben oder sich auf bestimmte Schutzgesetze berufen kann. Bei einem arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot wird die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht in Wettbewerb zum Arbeitgeber treten darf, auch als Karenzzeit bezeichnet. Damit bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot der Arbeitgeber die Einhaltung der nachvertraglichen Karenzzeit verlangen kann, muss – neben weiteren Voraussetzungen – der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Einhaltung der Karenzzeit eine sogenannte Karenzentschädigung zahlen.