Die Gesamtzusage ist eine Zusicherung von zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers an alle Arbeitnehmer oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil der Arbeitnehmer. Es handelt sich um eine in allgemeiner Form abgegebene, ausdrückliche und mit Bindungswillen verbundene Erklärung des Arbeitgebers, eine bestimmte Leistung zu gewähren. Auf eine konkrete Kenntnis des Arbeitnehmers von der Gesamtzusage kommt es nicht an. Der Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch, der Bestandteil des Arbeitsvertrages wird, im Augenblick der Bekanntmachung.