Der Arbeitgeber hat gemäß § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Arbeitsvergütung für seine Arbeitsleistung zu zahlen. Die Arbeitsvergütung der Angestellten wird traditionell als Gehalt bezeichnet, die der gewerblichen Arbeitnehmer als Lohn. Grundsätzlich ist die historisch bedingte Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern am schwinden. Rein rechtlich sind beide als Arbeitnehmer zu betrachten.