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Druckkündigung

Hierbei handelt es sich um eine Druckkündigung, die der Arbeitgeber unter dem drohenden Einfluss eines Dritten (Belegschaft, Behörde, Kunden) ausspricht. Der Arbeitgeber darf nicht jedem Druck nachgeben, sondern muss erkennbar unangemessenen und ungerechtfertigten Forderungen zumutbaren Widerstand entgegensetzen. Er muss sich zunächst also schützend vor den Arbeitnehmer, der gekündigt werden soll, stellen. Die Kündigung muss quasi das einzige Mittel sein, um die Schäden abzuwenden. Darüber hinaus ist für die Rechtfertigung einer Druckkündigung erforderlich, dass im Fall der Verwirklichung der Drohung schwere wirtschaftliche Schäden für den Arbeitgeber zu befürchten sind.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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