Doppelarbeitsverhältnisse liegen vor, wenn der Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig eingeht. Dabei ist aber zu beachten, dass auch bei mehreren Arbeitsverhältnissen die Schutzvorgaben des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden müssen. Wenn ein weiteres Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nicht unter die Vorgaben für sog. geringfügige Beschäftigungen (Minijob) fällt, hat ein Arbeitnehmer damit zu rechnen, dass er hohe Lohnsteuerabzüge erhält, da das weitere Arbeitsverhältnis dann mit der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden wird.