Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schaffen. Es gilt der Grundsatz der Antidiskriminierung. Ein Arbeitgeber hat seinen Betrieb so einzurichten und zu führen, dass keine Diskriminierung stattfindet, auch nicht bei der Einstellung und/oder Auswahl von Bewerbern.