Unter einem Betrieb ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer ein Arbeitgeber einzeln oder zusammen mit seinen Mitarbeitern unter Zuhilfenahme von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke dauerhaft verfolgt.
Zu unterscheiden ist der Betrieb von einem Unternehmen. Mit dem Unternehmen ist die Rechtspersönlichkeit des Arbeitgebers, d.h. das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft oder die juristische Person gemeint. Demgegenüber ist der Betriebsbegriff enger gefasst.