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Arbeitsvertrag

Als Arbeitsvertrag wird ein – insbesondere die Hauptleistungspflichten regelnder – schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag bezeichnet, wodurch der Arbeitnehmer zur Leistung abhängiger Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Arbeitsvergütung verpflichtet wird. Darüber hinaus werden in einem Arbeitsvertrag regelmäßig Nebenpflichten (Treue- und Fürsorgepflichten, Schutzpflichten) vereinbart.

Ein Arbeitsverhältnis setzt einen gültigen Arbeitsvertrag voraus, welcher mündlich, schriftlich
oder durch stillschweigende Vereinbarung geschlossen werden kann. Der Arbeitgeber hat nach den Regelungen des Nachweisgesetzes (NachwG) die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der strengen Fristen des NachwG schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Nach einer Reform des NachwG kann dem Arbeitgeber nunmehr ein Bußgeld drohen, wenn er gegen seine Verpflichtungen aus dem NachwG verstößt. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können weitergehende Formvorschriften vorgeben. Der Inhalt des Arbeitsvertrags kann unter Beachtung bestehender kollektivrechtlicher Vereinbarungen im Übrigen frei vereinbart werden.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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