Arbeitgeber ist derjenige, der (mindestens) einen Arbeitnehmer beschäftigt und vom Arbeitnehmer die Erbringung von Dienstleistungen auf Grundlage des Arbeitsvertrages fordern kann. Im vertragsrechtlichen Sinn können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie bspw. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Arbeitgeber sein.