Jetzt anrufen unter

0931 32 10 10

rechtsanwälte

Arbeiter

Als Arbeiter wurden früher diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Tätigkeit sich überwiegend auf körperliche Arbeiten erstreckt. Gewerbliche Arbeiter sind in einem Gewerbebetrieb zur Leistung von Handarbeit eingestellt und werden nach der Gewerbeordnung (GewO) Gesellen oder Gehilfen genannt. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist heutzutage nicht mehr gebräuchlich, es wird vielmehr einheitlich von Arbeitnehmern gesprochen.

Ansprechpartner
Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Kontakt

Kontakt

0931 321010
Theaterstraße 1
97070 Würzburg

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?