Als Arbeiter wurden früher diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Tätigkeit sich überwiegend auf körperliche Arbeiten erstreckt. Gewerbliche Arbeiter sind in einem Gewerbebetrieb zur Leistung von Handarbeit eingestellt und werden nach der Gewerbeordnung (GewO) Gesellen oder Gehilfen genannt. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist heutzutage nicht mehr gebräuchlich, es wird vielmehr einheitlich von Arbeitnehmern gesprochen.