Mit einem Änderungsvertrag wird der ursprüngliche Arbeitsvertrag hinsichtlich Art, Inhalt oder Ort der Arbeitsleistung einvernehmlich abgeändert.
Ein Änderungsvertrag ist immer dann notwendig, wenn der Arbeitgeber die geplante Änderung nicht im Wege seines Direktionsrechts durchsetzen kann. Lehnt der Arbeitnehmer den Abschluss eines Änderungsvertrages ab, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.