Der Arbeitnehmer kann bei Vorliegen von rechtfertigenden Gründen (bspw. Wechsel des Vorgesetzten, Versetzung etc.), also bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, die Erteilung eines Zwischenzeugnisses verlangen. Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Zwischenzeugnis verlangen, um sich bewerben zu können. Der Arbeitgeber hat dann keinen Grund, ein Zwischenzeugnis zu verweigern.