Einrichtung der Krankenkassen zur Überprüfung der Verordnung von Versicherungsleistungen und bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern zu deren Begutachtung. Der Arbeitgeber kann insoweit verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit eines versicherten Arbeitnehmers einholt.