Job-Sharing ist ein Begriff aus der Organisation der Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer sind hingegen zur höchstpersönlichen Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet und können ihren Arbeitsplatz nicht in Eigeninitiative mit anderen „teilen“.
Job-Sharing-Arbeitsverhältnisse sind eine Unterart der Arbeitsverhältnisse in Teilzeitbeschäftigung. Darunter wird die organisatorische Aufteilung einer oder mehrerer Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber auf eine Zahl von Arbeitnehmern verstanden, die größer ist als die Zahl der Arbeitsplätze.
Auch wenn beim Job-Sharing unter Umständen mehrere Arbeitnehmer die gleiche oder dieselbe Tätigkeit im Unternehmen ausüben, haften die Arbeitnehmer nicht als Gesamtschuldner für die Erbringung der Arbeitsleistung.