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Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste werden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, der Rehabilitationsämter und der Integrationsämter bzw. Inklusionsämter bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt. Sie sollen die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, die auf besondere Betreuung angewiesen sind, in das Arbeitsleben fördern. Die Integrationsfachdienste werden vom Auftraggeber vergütet. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, geeignete Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt zu erschließen, die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz berufspraktisch zu begleiten und auch als Ansprechpartner für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.

Ansprechpartner
Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

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Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Kontakt

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