Ein Firmentarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der auf Arbeitgeberseite nur von einem einzelnen Arbeitgeber mit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft geschlossen wird. Der Firmentarifvertrag gilt dann spezifisch nur für dieses Unternehmen oder den Betrieb des Unternehmens. Im Gegensatz dazu steht der Branchentarifvertrag. Hier schließt ein Arbeitgeberverband einer Branche für die ihm angehörenden Unternehmen für das entsprechende Tarifgebiet mit der Gewerkschaft einen einheitlichen Tarifvertrag, der dann in diesem Tarifgebiet für alle dem Arbeitgeberverband angehörenden Unternehmen gilt.