Eine Dienstvereinbarung ist ein Begriff aus dem Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes. Er entspricht grundsätzlich dem einer Betriebsvereinbarung bei Betrieben der privaten Wirtschaft. Abgeschlossen wird eine Dienstvereinbarung durch die Personalvertretung mit der jeweiligen Dienststelle. Aufgrund der Ähnlichkeit kann auf die Ausführungen zur Betriebsvereinbarung verwiesen werden.