Bei der vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsvergütung handelt es sich in der Regel um Bruttolohn, also den Lohn einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, sofern nicht ausdrücklich eine Netto-Abrede getroffen worden ist. Der Bruttolohn ist Grundlage für die Berechnung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber muss vom Bruttobetrag die nach den Vorschriften des Steuer- und Sozialversicherungsrechts vom Arbeitnehmer geschuldeten Beiträge an die zuständigen Stellen abführen.