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Berufsbildung

Die Berufsbildung ist im BBiG geregelt (Ausnahme: Öffentlicher Dienst, Kauffahrteischiffe, Heil- und Heilhilfsberufe) und wird unterteilt in Berufsausbildung, Berufsfortbildung, Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsumschulung.

Die Berufsausbildung soll zu einer breit angelegten beruflichen Grundbildung und zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit führen. Durch die Berufsfortbildung sollen die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse erweitert werden; auch soll ein Berufsaufstieg ermöglicht werden. Die Berufsausbildungsvorbereitung richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt. Diese Personen sollen so an einer Berufsausbildung herangeführt werden. Die Berufsumschulung soll der Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit dienen.

Die Berufsbildung wird in Betrieben der Wirtschaft oder vergleichbaren Einrichtungen, in berufsbildenden Schulen und sonstigen Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt. Die Agenturen für Arbeit informieren durch die Berufsberatung über die Berufsbildung und die Berufsausbildungsbeihilfe.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

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Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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