Hierzu zählen Dienstleistende, die nicht unter die Arbeitnehmer fallen, da keine persönliche Abhängigkeit besteht, die jedoch auch keine Unternehmer sind, da sie wirtschaftlich abhängig sind. Arbeitnehmerähnliche Personen werden in der Regel persönlich tätig, sind jedoch nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingebunden und erbringen ihre Leistungen nur gegenüber bestimmten Unternehmen.
Merkmale sind, dass die Leistungserbringung für Auftraggeber erfolgt, die das Unternehmerrisiko tragen. Zudem sind arbeitnehmerähnliche Personen von den Auftraggebern hinsichtlich Höhe der Vergütung, Art und Dauer der Tätigkeit abhängig. Dazu kommt, dass in Bezug auf die gesamte soziale Stellung eine Schutzbedürftigkeit besteht, die einem Arbeitnehmer vergleichbar ist.
Zu arbeitnehmerähnlichen Personen zählen unter anderem nicht angestellte Künstler, Musiker oder freie Mitarbeiter des Rundfunks oder Fernsehens.