Als Angestellte wurden früher diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Tätigkeit überwiegend aus geistiger Arbeit besteht, denen ein höheres Maß von Selbständigkeit und Verantwortung gegenüber dem Gesamtbetrieb eingeräumt ist und die deshalb als Angestellte angesehen werden. In früheren Zeiten wurden Angestellte in der Regel monatlich entlohnt, sogenannte gewerbliche Arbeiter wöchentlich. Dies kommt in der heutigen Arbeitswelt kaum noch vor, der Monatslohn ist die Regel.
Im Betriebsverfassungsrecht findet man den Begriff des leitenden Angestellten, vergleiche § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).